Logo

Zahnzusatzversicherung
Geschrieben von: Heiko Nortmann   
Dienstag, 28. April 2009 um 15:32 Uhr
PDF Drucken E-Mail

                                                                    zu den Details

 

Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Kranken-

kassen für Zahnersatzmaßnahmen nur

 noch so genannte "Befundorientierte

Festzuschüsse". Das bedeutet: Jeder erhält

bei einem bestimmten Befund den gleichen

Zuschuss für die Behandlung.

Ihre Krankenkasse errechnet diesen Festzuschuss
auf Grundlage der Regelversorgung. Für jeden
zahnärztlichen Befund ist eine bestimmte
Regelversorgung festgelegt. Sie besagt, welche
Versorgung für einen Befund meizinisch aus-
reichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
Der Festzuschuss liegt bei 50% der Regel-
leistung. Bei regelmäßiger Vorsorge kann dieser Betrag
um maximal 15% angehoben werden.
Damit bleibt Ihnen ein Eigenanteil, vor allem bei hochwertigen
Lösungen, von einigen hundert oder gar tausend Euro.

                                                                 zu den Details

Aktualisiert ( Mittwoch, 20. Mai 2009 um 13:47 Uhr )
 
Copyright © 2012 Heiko-Nortmann.de. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.