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Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Kranken-
kassen für Zahnersatzmaßnahmen nur
noch so genannte "Befundorientierte
Festzuschüsse". Das bedeutet: Jeder erhält
bei einem bestimmten Befund den gleichen
Zuschuss für die Behandlung.
Ihre Krankenkasse errechnet diesen Festzuschuss auf Grundlage der Regelversorgung. Für jeden zahnärztlichen Befund ist eine bestimmte Regelversorgung festgelegt. Sie besagt, welche Versorgung für einen Befund meizinisch aus- reichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Der Festzuschuss liegt bei 50% der Regel- leistung. Bei regelmäßiger Vorsorge kann dieser Betrag um maximal 15% angehoben werden. Damit bleibt Ihnen ein Eigenanteil, vor allem bei hochwertigen Lösungen, von einigen hundert oder gar tausend Euro.
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Aktualisiert ( Mittwoch, 20. Mai 2009 um 13:47 Uhr )
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